Steuererklärung im Kanton Zürich verlängern

Sie brauchen mehr Zeit für Ihre Steuererklärung? Im Kanton Zürich lässt sich die Frist ohne besondere Begründung bis zum 30. November verlängern. TaxTime übernimmt den Antrag für Sie.

Bis wann ist eine Fristerstreckung möglich?

Die ordentliche Frist im Kanton Zürich endet am 31. März. Eine Fristerstreckung ist ohne besondere Begründung bis zum 30. November des Folgejahres möglich.

Was kostet die Fristerstreckung?

Bei TaxTime ist der Antrag als Einzelservice ab CHF 15 erhältlich – bei bestellter Steuererklärung ist er kostenlos inklusive.

Was passiert ohne Fristerstreckung?

Ohne Antrag droht eine Ermessensveranlagung: Das Steueramt schätzt Ihr Einkommen und Vermögen – in der Regel zu Ihrem Nachteil.

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