Sie brauchen mehr Zeit für Ihre Steuererklärung? Im Kanton Zürich lässt sich die Frist ohne besondere Begründung bis zum 30. November verlängern. TaxTime übernimmt den Antrag für Sie.
Die ordentliche Frist im Kanton Zürich endet am 31. März. Eine Fristerstreckung ist ohne besondere Begründung bis zum 30. November des Folgejahres möglich.
Bei TaxTime ist der Antrag als Einzelservice ab CHF 15 erhältlich – bei bestellter Steuererklärung ist er kostenlos inklusive.
Ohne Antrag droht eine Ermessensveranlagung: Das Steueramt schätzt Ihr Einkommen und Vermögen – in der Regel zu Ihrem Nachteil.