Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Steuererklärung im Kanton Zürich. Von Grundlagen über Abzüge bis zu Vorsorge und Selbstständigkeit.
Wer muss eine Steuererklärung einreichen? Grundsätzlich ist jede in der Schweiz wohnhafte Person ab dem 18. Lebensjahr verpflichtet, eine Steuererklärung auszufüllen. Welche Unterlagen brauche ich? Lohnausweis, Zinsausweise, Wertschriftenverzeichnis, Versicherungsprämien-Belege, Spendenquittungen und Berufsauslagen.
Die wichtigsten Abzüge: Berufsauslagen (Fahrkosten, Verpflegung), Weiterbildungskosten, Versicherungsprämien, Säule 3a Beiträge, Spenden, Krankheitskosten und Schuldzinsen. Eigenheimbesitzer können den Eigenmietwert mit Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen verrechnen.
Angestellte mit Pensionskasse können max. CHF 7'056 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen. Selbstständige ohne Pensionskasse bis zu 20% des Erwerbseinkommens, max. CHF 35'280. Der Betrag ist vollständig steuerlich abzugsfähig.