Hilfe bei Quellensteuer in Zürich

Sie sind quellenbesteuert im Kanton Zürich? TaxTime unterstützt Sie bei NOV-Anträgen, Tarifkorrekturen und der nachträglichen ordentlichen Veranlagung. Spezialisiert auf Expats, ausländische Arbeitnehmer und Grenzgänger.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und betrifft ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C. Sie wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Steueramt abgeführt. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) erfolgt obligatorisch und automatisch, wenn der Bruttojahreslohn mindestens CHF 120'000 beträgt oder wenn nicht quellenbesteuerte Einkünfte von mindestens CHF 3'000 pro Jahr vorliegen – etwa aus Nebenerwerb, Wertschriften- oder Liegenschaftserträgen (auch Vermögenswerte können die NOV auslösen). Trifft keiner dieser Fälle zu, können Sie die NOV freiwillig beantragen – die Frist läuft bis zum 31. März des Folgejahres.

Unabhängig davon kann die Quellensteuerpflicht ganz enden und in die ordentliche Veranlagung wechseln, etwa beim Erhalt der Niederlassungsbewilligung C oder bei Heirat mit einer Person mit Schweizer Bürgerrecht bzw. Ausweis C. Eine Heirat bedeutet also nicht automatisch eine NOV-Pflicht. Der Kanton Zürich kennt weitere Fallgruppen und Voraussetzungen – wir prüfen Ihre individuelle Situation.

Unsere Leistungen für Quellenbesteuerte

Preise ansehen