Quellensteuer Rückerstattung im Kanton Zürich

Zu viel Quellensteuer bezahlt? Mit der nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) machen Sie Abzüge wie Säule 3a, Berufsauslagen oder Schuldzinsen geltend und erhalten zu viel bezahlte Quellensteuer zurück.

Wer kann die Quellensteuer zurückfordern?

Ab einem Bruttolohn von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch. Liegt Ihr Lohn darunter, können Sie die NOV freiwillig beantragen – das lohnt sich meist, wenn Sie Abzüge wie Säule 3a, Weiterbildung, Fahrkosten, Schuldzinsen oder Unterhaltsbeiträge haben.

Frist für den NOV-Antrag

Der Antrag muss bis 31. März des Folgejahres beim kantonalen Steueramt Zürich eingehen. Diese Frist ist eine Verwirkungsfrist – ein verspäteter Antrag wird nicht mehr behandelt.

Benötigte Unterlagen

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