Quellensteuer und NOV – wir übernehmen Ihre Steuererklärung

Sie werden quellenbesteuert und fragen sich, ob Sie eine Steuererklärung einreichen müssen oder freiwillig einreichen sollten? TaxTime prüft Ihre Situation und übernimmt die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) – digital, persönlich und mit minimalem Aufwand für Sie.

Wann ist eine NOV nötig oder sinnvoll?

Die nachträgliche ordentliche Veranlagung erfolgt obligatorisch ab einem Bruttojahreslohn von CHF 120'000 oder bei nicht quellenbesteuerten Einkünften ab CHF 3'000 pro Jahr, etwa aus Nebenerwerb, Wertschriften oder Liegenschaften. Liegt keiner dieser Fälle vor, können Sie die NOV freiwillig beantragen – die Frist läuft bis zum 31. März des Folgejahres.

Typische Abzüge für Quellenbesteuerte

So funktioniert es mit TaxTime

  1. Profil erstellen und Fragen zu Ihrer Situation beantworten
  2. Unterlagen wie Lohnausweis und Belege hochladen
  3. Ihr Steuerberater prüft alles und optimiert Ihre Abzüge
  4. Sie prüfen und geben frei – wir reichen ein

Für wen die Seite gedacht ist

Ausländische Arbeitnehmende mit Aufenthaltsbewilligung B, Expats, Grenzgänger, Wochenaufenthalter sowie Personen mit Statuswechsel, Heirat oder Niederlassungsbewilligung C.

Im nächsten Jahr noch einfacher

Ab dem zweiten Jahr übernehmen wir Ihre Vorjahreswerte – Sie passen nur noch die Änderungen an.

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