Verpassen Sie keine Frist: Hier finden Sie alle Einreichungsfristen für die Steuererklärung 2025 nach Kanton – für natürliche und juristische Personen, inklusive Verlängerungsmöglichkeiten.
Die Einreichungsfristen variieren je nach Kanton. Zürich: 31. März 2026 (Verlängerung bis 30. November). Bern: 15. März 2026. Luzern: 31. August 2026. Zug: 30. April 2026. Die meisten Kantone ermöglichen eine Fristverlängerung auf Gesuch.
Für Unternehmen gelten andere Fristen: Zürich: 30. September 2026. Bern: 31. Juli 2026. Zug: 30. September 2026 mit Verlängerung bis 30. Juni 2027. Beachten Sie: Bei verspäteter Einreichung droht eine Ermessenseinschätzung.